Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der mikrokosmos Therapiepraxis

mikrokosmos
Iris Fischedick
Derendorfer Str. 96
40479 Düsseldorf
– im Folgenden „Vermieterin“ genannt –

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Vermieterin, die dieser gegenüber ihren Nutzer:innen/Vertragspartner:innen erbringt.
(2) Diese AGB gelten nur, wenn es sich bei dem Mieter um Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die Leistungen des Vermieters richten sich nicht an Verbraucher nach § 13 BGB. Mit der Absendung einer Buchungsanfrage bestätigt der Kunde, dass er nicht Verbraucher ist.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nicht anerkannt und auch ohne ausdrücklichen, schriftlichen Widerspruch des Vermieters nicht Vertragsinhalt.
(4) Der Zeitraum von Montag bis Freitag wird im Folgenden als “werktags” bzw. “Werktag” bezeichnet.

§ 2 Leistungsbeschreibung, Preise/Tarife

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen der mikrokosmos Therapiepraxis ist die Bereitstellung von Arbeitsräumen, einer voll ausgestatteten Küche, sowie WC und Dusche im Rahmen der angebotenen Leistungen.
(2) Die angebotenen Leistungen und Preise sind jederzeit einsehbar und können durch den Vermieter mit einem Monat Ankündigung angepasst werden.
(3) Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Die Art der Nutzung ist der Vermieterin im Vorfeld bekannt zu geben.
(4) Die Räume dürfen nur als Arbeitsräume für Heilberufe und therapeutische Arbeit und nicht zu Wohnzwecken oder privaten Zwecken benutzt werden.

§ 3 Öffnungszeiten, Zugangsbedingungen

(1) Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist nur während der Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 22:00 Uhr möglich. Der /die Nutzer:in erkennt die Öffnungszeiten an. Außerhalb der Öffnungszeiten besteht die Zugangsmöglichkeit lediglich nach vorheriger Absprache. Nach erfolgter Buchung erhält die/der Nutzer:in einen Zugangscode, der nur für den gebuchten/vereinbarten Zeitraum gültig ist und danach verfällt. Mit diesem Code kann die/der Nutzer:in sowohl Haustür, als auch die Tür zu den Praxisräumen öffnen. Dieser Code darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Auf Anfrage werden Praxisschlüssel/Zugangschips nur gegen Kaution und Kopie des Personalausweises vergeben. Praxisschlüssel/Zugangschips werden nur an Nutzer:innen mit Langzeitmietverhältnis ausgehändigt. Dieser wird separat in Rechnung gestellt. Vor Übergabe der Schlüssel stellt der/die Nutzer:in je Schlüssel eine Kaution in Höhe von 50 EUR. Die Kaution wird nicht verzinst. Zur Verfügung gestellte Schlüssel sind von den Nutzern bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses umgehend zurückzugeben. Die Vermieterin darf die Kaution so lange zurückbehalten, bis alle Schlüssel zurückgegeben wurden. Der Verlust von Schlüsseln ist unverzüglich anzuzeigen. Beim Verlust von Schlüsseln der Schließanlage ist die Vermieterin berechtigt, auf Kosten des Nutzers die Sicherheit des Hauses wiederherzustellen.
(3) Die Vermieterin ist im Besitz eines Generalschlüssels und hat somit Zugang zu jedem Raum, um bei Bedarf (Reparaturen, Notfälle) in die entsprechenden Räume zu gelangen.
(4) Die Übertragung der Büroschlüssel sowie der Schlüsselcodes an Dritte durch die/den Nutzer:in ist nicht gestattet. Eine Vervielfältigung der Schlüssel durch die/den Nutzer:in ist nicht erlaubt.
(5) Das Rauchen und Dampfen ist in den Räumen nicht gestattet.
(6) Die/der Nutzer:in darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährlichen Materialien in die mikrokosmos Therapieräume mitbringen und/oder dort anliefern lassen.

§ 4 Vertragsabschluss

(1) Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich oder digital. Mit der Leistungsbuchung sichert der/die Nutzer:in zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Mit der Darstellung und Bewerbung von Räumen auf der Webseite des Vermieters gibt der Vermieter kein bindendes Angebot ab.
Mit der Eingabe der für die Buchung von Räumen erforderlichen Angaben innerhalb des zur Verfügung gestellten Online-Formulars bzw. Buchungsportals auf der Webseite (Raum, Datum, Zeit, Mietdauer, Personenanzahl usw.) und dem Absenden einer Buchungsanfrage über die Webseite des Vermieters durch Anklicken des entsprechend vorgesehenen Buttons (z.B. „Verbindlich Buchen“ o.ä.) gibt der Mieter ein rechtsverbindliches Angebot ab (Buchungsanfrage). Für die zeitliche Bindung an die Buchungsanfrage gilt die gesetzliche Regelung (§ 147 Abs. 2 BGB). Der Vermieter wird den Zugang der von dem Mieter über die Webseite abgegebene Buchungsanfrage per E-Mail bestätigen, sofern die Räume für den angefragten Zeitpunkt zur Verfügung stehen. In einer solchen E-Mail liegt eine verbindliche Annahme des Angebots (der Buchungsanfrage), es sei denn, es wird ausdrücklich erklärt, dass keine Annahme erfolgt.
(2) Ein Vertrag zwischen dem Nutzer und der Vermieterin kommt somit erst durch Abgabe einer Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Diese kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
(3) Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegeben Daten ein, so ist die/der Nutzer:in verpflichtet die Änderungen gegenüber der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Diese beziehen sich nur auf die angegebene Leistung. Darüberhinausgehende Serviceleistungen sind gesondert vergütet.
(2) Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar nach dem Vertragsschluss fällig. Die Gebühr ist per Überweisung zu begleichen. Die Gebühr für einzelne Einheiten ist sofort fällig. Die Gebühr für Langzeitmieten ist bis zum 3. Werktag nach Beginn fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Vermieterin: IBAN: DE77 3907 0024 0333 6849 00, BIC: DEUTDEDB390, Deutsche Bank.
Alle weiteren ggf. anfallenden Vergütungen sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Termin ohne Abzug fällig.
(3) Die aktuellen Preise/Tarife werden entweder auf unserer Homepage veröffentlicht oder sind schriftlich, per E-Mail oder telefonisch bei uns zu erfragen. Darüber hinaus sind individuelle Preisabsprachen zwischen den Parteien möglich. Es gelten die jeweils aktuellen, online oder anderweitig veröffentlichten Preise.
(4) Für jede schriftliche Mahnung nach Zahlungsverzug des Mieters kann der Vermieter die ihm tatsächlich entstehenden Kosten, mindestens aber pauschale Mahnkosten in Höhe von 15 EURO geltend machen. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass tatsächlich geringere oder gar keine Mahnkosten angefallen sind.

§ 6 Pflichten der/des Nutzer:in

(1) Der/die Nutzer:in hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung ordnungsmäßig zurückzugeben. Er haftet für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die durch einen nicht vertragsmäßigen Gebrauch verursacht wurde.
(2) Der/die Nutzer:in verpflichtet sich andere Nutzer:innen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören. Dies betrifft zum Beispiel das Unterlassen von lauten Telefonaten in Gemeinschaftsräumen (Treppenhaus, Flur und Bad), lauten Unterhaltungen oder sonstige akustischen oder visuellen Störungen.
(3) Die Vermieterin behält sich das Recht vor, Nutzer:innen im Falle sittenwidriger, anstößigen, gesetzeswidriger oder allgemein geschäftsschädigender Verhalten des Hauses zu verweisen.
(4) Der/die Nutzer:in wird die Dienste und Infrastruktur der mikrokosmos Therapiepraxis für keine der folgenden Tätigkeiten nutzen:

– Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schnellballsystemen, Verkaufsveranstaltungen, Kettenbriefen, Spam-E-Mails oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
– Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur;
– Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb der Räume der mikrokosmos Therapiepraxis;
– Bereitstellung oder Verarbeitung von Daten, die Bilder, Filme, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigen Eigentum (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, etc.) unterliegt, es sei denn, Der/die Nutzer:in ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung der Verbreitung;
– Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
– Illegaler Down- bzw. Upload von urheberrechtlich geschützten Daten;
– Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere deren E-Mail-Adressen, ohne Zustimmung;
– Angaben von falschen Identitätsdaten;
– Andere Tätigkeiten als angegeben;
– Anwendung/Verbreitung von Lehrinhalten von L. Ron Hubbard, Querdenker, jegliche Form radikaler Gesinnung u.Ä.

(5) Die Vermieterin ist in ihrer Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der/des Nutzer:in. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen. Der/die Nutzer:in weist der Vermieterin das Bestehen einer Unternehmerhaftpflicht- bzw. Haftpflichtversicherung nach.
(6) Das Aufstellen von mitgebrachten Möbeln, Geräten und Gegenständen ist nur mit Erlaubnis der Vermieterin gestattet. Ausgenommen hier von sind Laptops, Notebooks, Tablets, Massageliegen sowie Dekoration und Therapiezubehör (z.B. eigene Yogamatten), die für die Dauer der gemieteten Einheit genutzt wird und bei Beendigung wieder entfernt wird. Veränderungen an Bau- und Ausstattungselementen (z.B. das Aufhängen von Bildern) ist untersagt. Die Nutzung von Kerzen und sonstigen „offenen Feuern“ ist ebenfalls aus Brandschutzgründen untersagt.
(7.1) Die Vermieterin ist berechtigt Reparaturen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und Erweiterung des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Frist, in Abstimmung mit der/dem Nutzer:in durchzuführen.
(7.2) Besteht Gefahr im Verzug, bedarf es keiner Zustimmung der/des Nutzer:in und keiner Frist. Die/der Nutzer:in ist verpflichtet, den Raum für diesen Fall jederzeit zugänglich zu halten und bei Bedarf sofort zu evakuieren. Bei Zuwiderhandlungen gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu dessen Lasten (z.B. Wiederbeschaffungskosten, Verzugsschäden).
(8) Der Mieter hat sich gegen Schäden zu versichern, die durch den Betrieb seines Gewerbes sowie sonstiger gefahrträchtiger Anlagen der Mietsache entstehen können.
(9) Der Mieter darf nichts in Gebrauch nehmen, was ihm nicht ausdrücklich zur Nutzung überlassen wurde. Die Mietsache sowie die Gemeinschaftseinrichtungen sind schonend und pfleglich zu behandeln.
(10) Der Verlust von ausgehändigten Schlüsseln/Zugangschips ist unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Angesichts der damit verbundenen Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung und/ oder aus Gründen der Sicherheit für das Objekt und/oder der übrigen Mieter ist der Vermieter berechtigt, die Schließanlage und/oder alle bzw. einzelne Schlösser an den Hauseingängen, dem Kellereingang, der Tiefgarage und an den sonstigen sicherheitsrelevanten gemeinschaftlich von allen Mietern genutzten Räumen und Einrichtungen auf Kosten des Mieters austauschen zu lassen. Diese Kostentragungspflicht besteht dann nicht, wenn der Mieter nachweisen kann. dass eine missbräuchliche Verwendung der Schlüssel bzw. eine Gefährdung ausscheidet.

§ 7 Gewährleistung, Haftung

(1) Der/die Nutzer:in hat die Therapieräume vor Vertragsabschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass die Räume nicht einzeln abschließbar sowie separat nutzbar sind und somit auch gleichzeitig belegt sein können. Mieter des Raumes 2 (Yogaraum) können die Küche in Raum 1 (Coachingraum) nur dann nutzen, wenn dieser nicht belegt ist. In den Gemeinschaftsbereichen Flur und Bad ist für eine achtsame Nutzung und Ruhe zu sorgen, um andere Nutzer:innen nicht zu stören. Die Vermieterin übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes.
(2) In allen Fällen, in denen die Vermieterin im geschäftlichen Verkehr auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwandsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr, oder ihren Erfüllungsgehilfen ein Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn der Vermieterin fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(3) Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht wurden. Auch haftet der Mieter für solche Schäden, die durch seine Besucher oder sonstige durch oder über den Mieter mit der Mietsache in Berührung gekommene dritte Personen schuldhaft verursacht worden sind.

§ 8 Kündigung/Beendigung, Pflichten bei Beendigung

(1) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis eines Langzeitmietvertrages zur vertraglich vorgesehen Frist von 3 Monaten zum Monatsende ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
(2) Die Vermieterin kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung zweimalig in Verzug gerät oder seine vertragliche Verpflichtung in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt.
(3) Der/die Nutzer:in kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch den Vermieter haftet der Mieter für den Mietausfall (bei Neuvermietung Mietdifferenzschaden) und sonstige Vermögensschäden.
(4) Der/die Nutzer:in ist verpflichtet die Räume, Möbel und Einrichtungen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in einem vertraglich einwandfreien, vollständigen und nutzbaren Zustand an die Vermieterin zurückzugeben. Alle Schäden an den zur Verfügung gestellten Räumen und Gegenständen und/oder der Verlust von Gegenständen sind von der/dem Nutzer:in vollständig zu ersetzen.
(5) Gibt der Kunde ihm überlassene Schlüssel bei Mietende nicht zurück oder ist der Schlüssel nicht mehr auffindbar, so ist der Vermieter berechtigt, die Schließzylinder der betreffenden Türen austauschen zu lassen und von dem Mieter Ersatz der hierfür anfallenden Kosten zu verlangen.
(6) Der Mieter ermächtigt den Vermieter dazu,in den Räumlichkeiten zurückgebliebene Gegenstände nach billigem Ermessen zu entsorgen oder durch freihändigen Verkauf zu verwerten, wenn diese trotz angemessener Fristsetzung nach Auszug oder Räumung nicht abgeholt worden sind. Danach besteht für den Vermieter keine Aufbewahrungspflicht. Ein nach Abzug aller Vermieterforderungen und Verwertungs-/ Entsorgungskosten vorhandener Erlös steht dem Mieter zu.

Stornierungsgebühren

Bei Stornierungen bis 48 Stunden vor Mietbeginn fallen keine Stornierungsgebühren an.
Bei einer Stornierung nach 48 Stunden vor Mietbeginn fällt eine Gebühr von 30 % des Mietpreises an.
Bei einer Stornierung nach 24 Stunden vor Mietbeginn beträgt die Gebühr 50 % des Mietpreises.
Die vorgenannten Stornierungskosten fallen nicht an oder verringern sich, soweit der Mieter nachweist, dass dem Vermieter kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Datenschutz

(1) Die Vermieterin wird die Vorschrift über den Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
(2) Der/die Nutzer:in ist sich darüber im Klaren, dass seine/ihre für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert und verarbeitet werden.
(3) Alle Passwörter und Zugangsdaten stehen im Eigentum der Vermieterin und müssen vertraulich behandelt werden. Keinesfalls dürfen sie an Dritte weitergegeben werden.

§ 10 Elektrizität, Gas, Wasser,

(1) Die vorhandenen Leitungsnetze für Elektrizität, Gas und Wasser dürfen vom Mieter nur in solchem Umfang in Anspruch genommen werden, dass keine Überlastungen eintreten. Einen etwaigen Mehrbedarf kann der Mieter durch Erweiterung der Zuleitungen auf eigene Kosten nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter decken. Bei erfolgter Zustimmung sind die Erweiterungen durch ein Fachunternehmen durchzuführen. Hierbei ist der zu diesem Zeitpunkt geltende Stand der Technik einzuhalten.
(2) Wasser darf nur für den eigenen betrieblichen Bedarf entnommen werden.
(3) Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen hat der Mieter für die sofortige Abschaltung und entsprechende Schadensbegrenzung zu sorgen. Der Vermieter ist hierüber sofort zu benachrichtigen. Bei verdächtigem Gasgeruch sind die Hauptabsperrhähne zu schließen sowie der Stördienst des Gasversorgers zu benachrichtigen.
(4) Eine Veränderung der Energieversorgung (insbes. Änderung Stromart und/oder Stromspannung) berechtigt den Mieter nicht zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegenüber dem Vermieter. Wird die Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserversorgung oder die Entwässerung durch einen nicht vom Vermieter zu vertretenden Umstand unterbrochen, hat der Mieter kein Mietminderungsrecht und keine Ersatzansprüche gegen den Vermieter.

§ 11 Technische Anlagen

Bei der Benutzung technischer Anlagen, die dem Mieter zur Verfügung stehen, sind die jeweiligen Betriebs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Für Schäden, die bei und im Zusammenhang mit dem Betrieb technischer Anlagen entstehen, haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

§ 12 Schlussbestimmung

(1) Der/die Nutzer:in erteilt der Vermieterin die Erlaubnis ihn in Pressemitteilungen oder auf seiner Webseite (einschließlich Social Media Kanäle) als Referenzkunden zu nennen. Dies erfolgt ausschließlich nach mündlicher, schriftlicher oder per E-Mail erteilter Erlaubnis durch den/die Nutzer:in.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Der Gerichtsstand ist der Sitz der mikrokosmos Therapiepraxis in Düsseldorf.
(4) Der Vermieter behält sich vor, die Nutzungsvereinbarungen ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für die/den Nutzer:in nicht zumutbar. Der/die Nutzer:in wird über die Änderungen der Nutzungsvereinbarungen rechtzeitig mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per öffentlichen Aushang benachrichtigt. Widerspricht der/die Nutzer:in nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Nutzungsvereinbarungen als von ihm angenommen.
(5) Ändert sich die Rechtsform des Unternehmens des Mieters, treten sonstige Änderungen im Handelsregister, bei der Gewerbeanmeldung oder in anderen, für dieses Mietverhältnis wichtigen Zusammenhängen ein, hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
(6) Dem Mieter ist es untersagt, die ihm vertraglich überlassenen Räume ohne vorherige schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter Dritten – sei es entgeltlich oder unentgeltlich – zu überlassen.

Stand der AGB: März 2024